Alle Kurse finden weiterhin statt. Zudem gilt bei allen Kursen ab sofort folgender Grundsatz: Bitte zuerst einen GGG - Nachweis (Impfpass/Negativtest/Genesen) und den Personalausweis bereithalten. Dafür darfst Du am Sitzplatz Deine Maske abnehmen, sofern Du möchtest und der Abstand gewahrt ist. Vielen Dank für Dein Verständnis und Deine Mithilfe.
Die offenen Kurse für alle Führerscheinbewerber finden wieder statt. Online Anmeldungen sind wieder möglich. Betriebliche Esthelferkurse dagegen nur unter sehr strengen Auflagen. Dies gilt sowohl für unsere offenen Kurse als auch für Kurse bei unserern Kunden. Bis zum 30. April müssen zum Beispiel pro Teilnehmeden am Kurs 10qm Platz zur Verfügung stehen.
Weitere Verschiebung der offenen Kursangebote. Wir bleiben dennoch zuversichtlich. Zudem starten bald unsere online Kurse für Trainer. Bleib gesund :-).
die Offenen Kursangebote in Castrop-Rauxel, Duisburg, Neunkirchen, Saarlouis und Weimar werden weiter verschoben. Frühester Beginn ist nun der 07.03.2021. Weiterhin gilt: Betrieblich bedingte Inhouse-Kurse können durchgeführt werden. Anfragen gerne an info@kurszeit.de. Vielen Dank.
Die offenen Kurse an unseren Standorten müssen leider weiterhin verschoben werden. Bis einschließlich 14.02.2021 finden deshalb in Castrop-Rauxel, Duisburg, Neunkirchen, Saarlouis und Weimar keine öffentlichen Kurse statt. Betrieblich bedingte Inhouse-Kurse können je nach Sitution im Betrieb und lokaler Infektionssituation unter besonderen hygienischen Auflagen durchgeführt werden. Anfragen hierzu bitte weiterhin an info@kurszeit.de. Vielen Dank.
Der Lockdown wurde verlängert und wir machen mit. Im Januar werden wir deshalb keine offenen Kurse in Duisburg, Castrop-Rauxel, Neunkirchen, Saarlouis und Weimar anbieten. Sobald sich die Situation wieder etwas verbesert, sind wir wieder für Euch da. Betrieblich bedingte Inhouse-Kurse können je nach lokaler Infektionslage dennoch durchgeführt werden. Mit den erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene können wir in Einzelfällen Ersthelfer-, Brandschutzhelfer und Betriebssanitäterkurse durchführen sowie die Ausbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe. Bitte stellt Anfragen hierzu auchschließlich per e-mail an uns. Wir melden uns schnellstmöglich.
Aufgrund der massiv ansteigenden Infektionszahlen werden wir den Kursbetrieb in der Zeit von 21.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 einstellen. Dies hat zur Folge, dass sämtliche öffentlichen Kurse und Veranstaltungen bei Kunden in dieser Zeit nicht stattfinden werden.
Wir wünschen allen unseren Kunden und Gästen trotz den angespannten Situation eine friedliche Weihnachtszeit, einen verhalten-beschwingten Übergang und einen guten und vor allem gesunden Start für das neue Jahr 2021.
Unsere offenen Kurse in Duisburg, Saarlouis und Weimar starten im Juni wieder.
Da wir unsere Verantwortung sehr ernst nehmen und dafür Sorge tragen, dass sich unsere Teilnehmenden bei uns wohl und sicher fühlen können, gibt es einiges zu beachten.
Die maximale Teilnehmeranzahl wurde von uns abhängig von der Raumgröße stark herabgesetzt und so angepasst, dass es uns möglich ist, genug Abstand untereinander zu halten. Wir setzen Hilfs- und Unterrichtsmittel ein, die den Körperkontakt auf das nötige Minimum reduzieren. Wir arbeiten methodisch so, dass Abstände untereinander eingehalten werden können. Ganz wichtig: Wir belüften planmäßig alle 45 min die Räumlichkeiten. Zudem haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, welches von allen eingehalten werden muss. Dies sorgt für größtmögliche Sicherheit. Allerdings können wir den Erste Hilfe Kurs momentan nicht zu den üblichen Preisen anbieten. Auch hier mussten wir abhängig von den räumlichen Bedingungen und dem erhöhten Aufwand entsprechend eine Anpassung vornehmen.
Vor jedem Kurs werden wir Euch die wichtigsten Punkte der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen erklären. Jeder Teilnehmende erklärt sich durch eine zusätzliche Unterschrift bereit, diese neuen Sicherheits- und Hygieneregeln einzuhalten, so dass wir alle gesund bleiben und keine zusätzlichen Unsicherheiten und Sorgen aufgrund der Teilnahme entstehen.
Wir freuen uns auf Euch!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 16.03.2020 haben wir Sie informiert, dass die Unfallversicherungsträger (UVT) im Rahmen dringend notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherten die dringende Empfehlung aussprechen zunächst bis 30.04.2020 an keiner Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung teilzunehmen.
Diese Frist wurde am 31.03.2020 zunächst bis zum 30.05.2020 verlängert. In einer Abstimmungsrunde zwischen der Geschäftsführung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Geschäftsführungen der UVT ist entschieden worden, alle externen Seminare und Veranstaltungen der Unfallversicherung und der DGUV bis Ende Mai abzusagen.
Die Unfallversicherungsträger empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherten, zunächst bis 30. Mai 2020 an keiner Ersthelferausbildung sowie -fortbildung teilzunehmen.
Die UVT folgen den Entscheidungslinien der Politik, die auf der jeweils aktuellen Beurteilung der Lage z.B. aus Expertengremien resultieren. Die Vorgaben der Landesregierungen sowie regionaler Behörden sind in jedem Fall zu beachten
Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer?
Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der Absagen im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie-Planung überschritten werden, lässt die Forderung insbesondere in der aktuellen Situation einen gewissen Handlungsspielraum offen. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt in die Entscheidung mit einzubinden. Der zeitliche Umfang der Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (Nettoausbildungszeit: 6h 45 min).
Wir hoffen, dass wir ab 20. April wieder sämtliche Kurse stattfinden lassen können.
Im Rahmen dringend notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sprechen die Unfallversicherungsträger gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten die dringende Empfehlung aus zunächst bis 30.04.2020 an keiner Erste-Hilfe-Aus und Fortbildung teilzunehmen. Die UVT folgen den Entscheidungsgremien der Politik, die auf der jeweils aktuellen Beurteilung der Lage z.B. aus Expertengremien resultieren. Unabhängiig davon sind Vorgaben der Landesregierungen sowie regionaler Behörden in jedem Fall zu beachten.
Quelle: www.vbg.de - Stand: 16.03.2020