Brandschutz - Übersicht
Brandschutz wird grundsätzlich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz untergliedert. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche, der anlagentechnische sowie der organisatorische Brandschutz. Zum abwehrenden Brandschutz zählt man im Grunde die Maßnahmen der Feuerwehr.
Zum organisatorischen Brandschutz gehört für manche Betriebe zum Beispiel ein Brandschutzkonzept und bei Bedarf die Bestellung eines internen oder externen Brandschutzbeauftragten, der den Unternehmer in Fragen des Brandschutzes berät und unterstützt. Weiterhin zählt man die Brandschutzordnung dazu, die für Beschäftigte und Kunden/Besucher quasi als Hausordnung im Falle eines Brandes zu lesen ist. Flucht- und Rettungspläne stellen die Flucht- und Rettungswege in öffentlichen und gewerblichen Räumen zum nächstmöglichen Ausgang oder zu einem sicheren Ort dar. Ebenfalls gehört die Austattung des Betriebes mit ausreichend Feuerlöschern dazu. Nicht zuletzt hat der Arbeitgeber ausreichend Brandschutzhelfer zu qualifizieren. Die Unterweisung aller Beschäftigten zum Vorgehen im Falle eines Brandes, ggf. mit einer Evakuierungsübung gehören ebenfalls zum organisatorischen Brandschutz.
Oberstes Ziel im Betrieblichen Brandschutz ist der Schutz des Lebens von Beschäftigten, Besuchern und Kunden. Alle Maßnahmen, die einen Brandausbruch und die Brandausbreitung verhinden können, die Rettungswege sichern und die der Durchführung erster Selbsthilfemaßnahmen und der Unterstützung der Feuerwehr und Rettungsdienste dienen, zählen zu den Maßnahmen des Betrieblichen Brandschutzes.
Rechtliche Aspekte im Brandschutz
In § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes wird der Arbeitgeber dazu verpflichet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
In § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigten zu benennen, die die Aufgaben der Ersten Hilfe (=Ersthelfer), der Brandbekämpfung (=Brandschutzhelfer) und der Evakuierung der Mitarbeiter/Besucher (=Evakuierungshelfer) übernehmen.
- Arbeitsschutzgesetz
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung
- ASR A1. 3 - Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme
- MusterBauOrdnung-§ 14
Was können wir für Unternehmen im Bereich des Brandschutzes tun?
- Ausbildung der Brandschutzhelfer
- Unterweisung der Beschäftigten
- Feuerlöschübungen
- Ausbildung von Evakuierungshelfern
- Evakuierungsübungen
- Bereitstellung von Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
- Vermittlung von Brandschutzingenieuren für Brandschutzkonzepte und allgemeine Beratung
Kursorganisation
Unsere Kurse zum Brandschutzhelfer, Unterweisungen und Löschübungen sowie Evakuierungstrainings finden überwiegend im Betrieb, in der Schule oder im Kindergarten statt. Unsere Trainer und Brandschutzbeauftragte sind dafür bundesweit unterwegs.
In unseren Standorten finden auch offene Kurse statt.
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