Brandschutzhelfer müssen von jedem Unternehmen benannt und geschult werden. Als Faustformel gilt: Mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer qualifiziert sein bzw. werden. Unabhängig davon gilt die Pflicht für den Arbeitgeber, zumindest einmal jährlich eine Brandschutzunterweisung für sämtliche Beschäftigte durchzuführen. Rechtsgrundlage dafür ist u.a. das Arbeitsschutzgesetz.